§ 1 Allgemeines – Präambel / Geltungsbereich
1.) Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom Personal Trainer vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (im Folgenden auch „TE“) durchgeführt wird.
2.) Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Buchungen von Dienstleistungen, die Sie (im Folgenden „Klient“ genannt) bei mir, Herr Mathias Liepe (im Folgenden „Personal Trainer“ genannt) aufgeben.
§2 Vertragsgegenstand
1.) Sie schließen mit dem Personal Trainer einen Dienstleitungsvertragvertrag über die jeweils von Ihnen gebuchte Dienstleistung ab, die im Einzelnen unter § 4, auf meiner Website (www.ptml-berlin.de/) oder einem von mir angefertigtem und angebotenen Werbeprospekt ersichtlich sind.
2.) Der Personal Trainer ist verpflichtet, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen individuell zu beraten und zu betreuen.
3.) Zu buchen sind wahlweise und/oder kumulativ eine Probestunde, Einzelstunde(n), ein Programm oder rabattierte Stundenpakete, welche im Einzelnen und nur nach Absprache mit dem Personal Trainer individuell zusammengestellt werden. Der Vertrag kann dabei über eine oder mehrere Trainingseinheiten (TE) abgeschlossen und beliebig verlängert werden.
4.) Eine Trainingseinheit (TE) dauert in der Regel 60-75 Minuten. Eine Trainingseinheit kann ggf. auch länger oder kürzer festgelegt werden. Änderungen erfolgen nur mit dem Einverständnis des Personal Trainer. Art, Umfang und Ort der Trainingseinheit werden mit dem Kunden individuell abgesprochen. Inhalte und Ziele des Trainings werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.
§ 3 Form
1.) Der Dienstleistungsvertrag über das Personal Training wird mündlich geschlossen. Der Schriftform wird nur nach Absprache sowie Zustimmung über Inhalt und Form mit und durch den Personal Trainer stattgegeben.
2.) Die AGB zum Vertragsverhältnis werden durch den Personal Trainer schriftlich gestellt und dem Klienten zur Kenntnisnahme übergeben. Durch seine Unterschrift erkennt der Klient die AGB an.
§ 4 Leistungen
Ausschließlich folgende Leistungen werden durch den Personal Trainer angeboten:
Ausdauertraining zur Verbesserung der Fähigkeiten des Herz-Kreislaufsystems und zurFettverbrennung z.B. durch Laufen/Jogging,
Schwimmen, Radfahren, Krafttraining, Muskelaufbautraining, Koordinationstraining etc.
Funktionelles Bewegungstraining zur Verbesserung der Fähigkeiten des gesamten Bewegungsapparates durch - gymnastische Übungen - Krafttraining mit Geräten/Kleingeräten oderfreien Gewichten - Dehnen und Stretching - Massagen
§ 5 Terminierung / Zahlungsbedingungen
1.) Alle TE und Trainingszeiten werden ausschließlich nach Absprache mit dem Personal Trainer im Voraus schriftlich oder mündlich vereinbart.
2.) Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin wird das Honorar für die vereinbarte(n) Trainingseinheit(en) in Rechnung gestellt.
3.) Im Krankheitsfall oder sonstigen Gründen muss die daraus resultierende Terminabsage dem Personal Trainer maximal 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin mitgeteilt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist das vereinbarte Honorar fällig. Ein zusätzlicher Ausweichtermin kann ggf. vereinbart werden. Bereits bezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
4.) Bei einer Terminabsage durch den Personal Trainer können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
5.) Termine im Freien dürfen bei schlechtem Wetter nur vom Personal Trainer abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet die TE am vereinbarten Ort statt.
§ 6 Gebühren
1.) Das Honorar pro TE beträgt 80,00 €. Rabattierungen dürfen ausschließlich durch den Personal Trainer angeboten werden. Gerät der Klient in Zahlungsverzug, werden Verzugskosten in Höhe von 10,00 € erhoben.
2.) Ab einer Entfernung zwischen Wohnung des PT und gewünschtem festgelegtem Trainingsort von mehr als 10 Kilometer, wird eine Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenem Kilometer berechnet. Rabattierungen oder Pauschalbeträge sind ggf. möglich und werden ausschließlich durch den PT festgelegt.
3.) Sonstige Kosten wie Beiträge / Tageskarten in Fitnessstudios, Leihgebühren für Trainingsgerät, Eintrittsentgelte usw. sind vom Klienten zu tragen.
4.) Der Klient erhält monatlich eine oder mehrere Rechnungen. Der Rechungsbetrag ist ohne Abzug sofort nach Erhalt bar zu entrichten oder auf das nachstehende Konto zu überweisen:
Empfänger: Mathias Liepe Bank: Berliner Sparkasse Kontonummer: 6603161409 Bankleitzahl: 10050000
§ 7 Ärztlicher Gesundheitscheck
Unabhängig von dem durch den Personal Trainer zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Fitnessscheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des Personal Trainer bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (Ärztl. Gesundheitscheck, Unbedenklichkeitsbescheinigung) und das Ergebnis mit dem Personal Trainer persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Ferner bestätigt der Klient mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben auf dem Check-up-Bogen, die der Klient mit dem Personal Trainer besprochen oder festgehalten hat.
§ 8 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluß eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem Personal Trainer umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE entschieden.
§ 9 Verschwiegenheit
Der Personal Trainer ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem / über seinen Kunden vertraulich zu behandeln.
§ 10 Sorgfaltspflicht
1.) Der Personal Trainer ist verpflichtet, vor Beginn der TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue / unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte / Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen.
2.) Während der TE ist der Personal Trainer verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.
§ 11 Haftung
1.) Die Teilnahme des Klienten an den TE sowie an dem durch den Personal Trainer zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Fitnessscheck (einschl. mögl. späterer Re-Check(s)), erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung / Gefahr.
2.) Alle im Verlaufe des Anamnesegespräches, des Fitnessschecks und des zugehörenden Auswerteberichtes seitens des Personal Trainer gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Klienten sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
3.) Der Klient haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er dem Personal Trainer vorsätzlich oder grob fahrlässig hinzufügt.
4.) Der Klient haftet ferner für Schäden, die er an durch den Personal Trainer zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
5.) Der Klient haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht.
6.) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Klient oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegen den Personal Trainer ausgeschlossen.
7.) Der Personal Trainer haftet insbesondere nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient in Vorbereitung auf eine TE, auf dem Weg zu / von einer TE, beim Transport zu / von einer TE sowie während der Durchführung einer TE erleidet.
8.) Der Personal Trainer haftet weiterhin nicht für Personen -, Sach - und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Klient infolge eigenständiger unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
9.) Der Personal Trainer haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Klienten, wenn dieser seinen Pflichten gem. §§ 9 bis 11 nicht oder nur unzureichend nachkommt.
10.) Der Personal Trainer haftet ferner nicht für Personen -, Sach - und Vermögensschäden die dem Klienten durch Netzwerkpartner des PT entstehen.
§ 12 Gültigkeit der Haftungsfreizeichnung
Eine Haftungsfreizeichnung des Personal Trainer gemäß § 11 gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Personal Trainer und für den Fall, dass die Schadensursache / Unfallursache auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Personal Trainer nach § 10 zurückzuführen ist.
Personal Training ersetzt kein ärztliche Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik.
§ 13 Vertragsauflösung/Kündigung
1.) Der Vertrag kann sowohl vom Klienten als auch vom Personal Trainer mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für die vom Klienten bereits bezahlten jedoch noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
2.) Bei Verletzung einer Pflichten durch den Klienten gem. §§ 6 bis 11 behält sich der Personal Trainer vor, den Vertrag seinerseits mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Rückerstattungsanspruch für alle vom Klienten bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten TE besteht dann nicht.
3.) Die Kündigung kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen.